Autonomes Fahren in Österreich: Einblicke aus dem Interview mit „Die Presse"


Das Thema autonomes Fahren bewegt Politik, Industrie und Gesellschaft gleichermaßen. Während die Technik rasant voranschreitet, hinken rechtliche Rahmenbedingungen oft hinterher. Österreich hat sich in den vergangenen Jahren als Vorreiter für Forschung und Testbetrieb positioniert – doch bis zum vollautonomen Fahren auf öffentlichen Straßen ist es noch ein weiter Weg.
Im Rahmen eines Interviews mit der Tageszeitung „Die Presse" (zum Artikel) habe ich die rechtlichen Chancen, Grenzen und Herausforderungen des automatisierten Fahrens erläutert. Dieser Beitrag greift die Inhalte auf, vertieft die juristische Perspektive und zeigt, wo Österreich im europäischen Vergleich steht.
Stand der Dinge: Wie weit ist Österreich beim autonomen Fahren?
Österreich gehört zu den europäischen Ländern, die Testbetrieb und Forschung besonders aktiv unterstützen. Rechtsgrundlage ist die AutomatFahrverordnung (AutomatFahrVO), die die Erprobung von Fahrzeugen mit verschiedenen Automatisierungsgraden erlaubt.
Zentrale Punkte der österreichischen Rechtslage:
- Tests sind erlaubt, solange eine menschliche Aufsicht vorhanden ist.
- Ziel ist, Praxiserfahrungen zu sammeln, bevor eine endgültige Zulassung im Regelbetrieb erfolgt.
- Österreich positioniert sich dadurch als Innovationsstandort, der rechtliche Sicherheit mit technologischem Fortschritt verbindet.
Im europäischen Vergleich ist Österreich damit weiter als viele Nachbarstaaten, die noch keine klaren Verordnungen für den Testbetrieb haben.
Was wird derzeit konkret getestet?
Im Fokus der aktuellen Projekte stehen automatisierte Busse im öffentlichen Verkehr. Diese Pilotprojekte sollen zeigen, wie sich autonome Systeme im Alltag bewähren.
Die AutomatFahrVO listet ausdrücklich erlaubte Szenarien, darunter:
- automatisierte Shuttle-Busse,
- Parkservices (z.B. fahrerloses Ein- und Ausparken),
- Spurwechsel-Assistenzsysteme,
- Arbeitsmaschinen (wie Kehrfahrzeuge oder Traktoren).
Diese Szenarien sind bewusst begrenzt, um kontrollierte Testumgebungen zu schaffen. Jeder Test dient als Vorstufe für die Betriebsgenehmigung im regulären Straßenverkehr.
Warum sind Tests unverzichtbar?
Die Frage liegt nahe: Warum können autonome Fahrzeuge nicht sofort zugelassen werden, wenn sie technisch einsatzfähig sind?
Rechtlich und technisch gilt:
- Typgenehmigung & Betriebserlaubnis erfordern umfassende Nachweise.
- Tests müssen unter Realbedingungen erfolgen, um Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu belegen.
- Erst wenn alle Sicherheitsstandards erfüllt sind, kann ein fahrerloser Regelbetrieb („SAE-Level 4“) genehmigt werden.
Ohne diese Prüfungen wäre eine Zulassung unzulässig. Das schützt nicht nur Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch Hersteller und Betreiber vor Haftungsrisiken.
Welche Hürden bremsen den Fortschritt?
Der größte Bremsklotz ist der starre Rechtsrahmen. Die AutomatFahrVO listet zulässige Testszenarien abschließend auf. Neue Anwendungen, die dort nicht enthalten sind, dürfen nicht erprobt werden – auch wenn die Technik längst verfügbar wäre.
Eine flexiblere Regulierung wäre notwendig, um:
- schneller auf neue Technologien zu reagieren,
- Investitionen in Forschung & Entwicklung zu fördern,
- Österreich als attraktiven Standort im internationalen Wettbewerb zu positionieren.
Deutschland hat etwa mit dem Gesetz zum autonomen Fahren 2021 erste Schritte unternommen, die über Österreich hinausgehen – auch wenn die praktische Umsetzung dort langsamer verläuft.
Wer trägt die Verantwortung?
Ein Kernproblem des autonomen Fahrens ist die Frage der Verantwortung.
- In Österreich schreibt das Recht vor: bei fahrerlosen Fahrzeugen muss immer ein Mensch die Kontrolle vor Ort übernehmen.
- Anders ist es in Deutschland, wo eine technische Aufsicht (Leitstelle) ausreicht, über die ein Mensch die Sicherheit überwacht. Diese überwacht den Betrieb kontinuierlich und kann bei Gefahr fernsteuernd eingreifen.
- Eine vollständig automatisierte Kontrolle durch KI ist aber nach dem EU AI-Act aber keinesfalls erlaubt. Damit ist klar: Auch in einem Level-4-Fahrzeug bleibt letztlich ein Mensch verantwortlich.
Warum KI die Aufsicht nicht ersetzen darf
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) klassifiziert autonome Fahrsysteme als Hochrisiko-KI.
Das bedeutet:
- Es muss immer eine menschliche Kontrollinstanz vorhanden sein.
- Eine vollständige Delegation an KI-Systeme ist gesetzlich unzulässig.
- Nur Menschen dürfen sicherheitsrelevante Entscheidungen treffen.
Damit setzt Europa bewusst auf „Human in the Loop“ – auch um Fragen der Produkthaftung klar beantworten zu können. Denn wer haftet, wenn ein KI-gesteuertes Fahrzeug einen Unfall verursacht?
Cybersecurity als Schlüsselfaktor
Neben Technik und Recht ist Cybersecurity ein entscheidender Faktor.
Schon heute gilt:
- Hersteller müssen im Rahmen der Typgenehmigung ein Cybersecurity-Managementsystem nachweisen.
- Dieses umfasst u.a. Schutz vor Hacking, Manipulation und unbefugten Zugriffen.
Ab 2027 treten mit dem EU Cyber Resilience Act noch strengere Vorgaben in Kraft:
- Hersteller und Zulieferer müssen zertifizierte Sicherheitsprozesse nachweisen.
- Auch Software-Updates und Zubehör unterliegen der Pflicht zur laufenden Sicherheitsprüfung.
- Betreiber müssen Schwachstellenmeldungen abgeben und regelmäßige Audits durchführen.
Damit wird Cybersecurity zu einer Zulassungsvoraussetzung – vergleichbar mit Bremsen oder Airbags.
Automatisierte Maschinen – ein paralleles Testfeld
Nicht nur Fahrzeuge, auch automatisierte Maschinen rücken in den Fokus. Dazu zählen:
- Gabelstapler,
- Krane,
- landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen.
Diese unterliegen den Vorschriften der Maschinen-Sicherheitsverordnung sowie ab 2027 der neuen EU-Maschinenverordnung.
Besonders wichtig sind:
- Risikofolgenabschätzungen,
- Sicherheitsberichte,
- klare Regeln zur Produkthaftung.
Auch hier gilt: Tests sind Voraussetzung, um Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit zu verbinden.
Warum autonome Systeme ohne Personal vor Ort so wichtig sind
Ein Ziel des autonomen Fahrens ist die Entlastung von Fachkräften. Gerade im öffentlichen Verkehr oder in der Logistik können autonome Systeme helfen, den Fachkräftemangel abzufedern.
Vorteile:
- 24/7-Verfügbarkeit,
- höhere Effizienz,
- langfristig Kosteneinsparungen.
Aber:
- Die Haftung bleibt streng geregelt.
- Ohne technische Aufsicht ist ein Betrieb in Europa nicht denkbar.
- Nur die Kombination aus Rechtssicherheit und Innovation kann Akzeptanz schaffen.
Fazit: Chancen für Österreich – wenn der Rechtsrahmen mithält
Das Gespräch mit „Die Presse" hat gezeigt: Österreich ist technologisch und rechtlich gut aufgestellt, doch der Fortschritt hängt von der Regulierung ab.
- Chancen: Standortvorteile, Fachkräfteentlastung, Innovationskraft.
- Risiken: starre Gesetzgebung, Haftungsfragen, Cybersecurity.
- Ausblick: Mit AI Act und Cyber Resilience Act kommen neue EU-Vorgaben, die klare Spielregeln schaffen – aber auch Hürden aufbauen.
Nur wenn der Rechtsrahmen flexibler wird, kann Österreich seine Rolle als Pionier im autonomen Fahren dauerhaft sichern.


