Mein Vortrag am 18.11.2025 in Wien, für die SAAM-AUSTRIA bei Yunex Traffic Austria

Automatisierte Mobilität in Österreich: Mein Beitrag bei SAAM Austria
SAAM Austria – die „Strategische Allianz für automatisierte Mobilität Österreich“ – ist die zentrale österreichische Plattform für Austausch, Forschung und strategische Zusammenarbeit im Bereich automatisierter Mobilität. Als Dialogforum vereint sie Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Recht und Politik, um die automatisierte Zukunft der Mobilität aktiv zu gestalten.
Im Rahmen der aktuellen Veranstaltung durfte ich einen Vortrag zu den rechtlichen Chancen auf dem Weg zu automatisierten Arbeitsmaschinen und automatisierten Fahrzeugen in Österreich halten. Dabei habe ich Einblicke in den derzeitigen Rechtsrahmen, in laufende Entwicklungen sowie in zukünftige europäische Regelungen gegeben.
Neue rechtliche Möglichkeiten für automatisierte Arbeitsmaschinen
Ein Schwerpunkt meines Beitrags lag auf den rechtlichen Entwicklungen rund um automatisierte mobile Arbeitsmaschinen. Österreich – und Europa insgesamt – stehen hier vor einem Wendepunkt:
Die EU arbeitet aktuell an einer völlig neuen Verordnung zur Typengenehmigung von automatisierten und voll selbstfahrenden mobilen Arbeitsmaschinen, die auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden können. Dazu zählen unter anderem Baumaschinen oder Spezialgeräte, die nicht primär zur Personen- oder Güterbeförderung gedacht sind und deshalb bisher nicht unter die klassischen Fahrzeugkategorien des Straßenverkehrs fallen.
Diese neue Verordnung soll Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von 6 bis maximal 40 km/h erfassen und ermöglicht künftig etwas grundlegend Neues:
➡️ Eine einmalige Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat soll ausreichen, damit die entsprechende Arbeitsmaschine in allen anderen EU-Ländern eingesetzt werden darf.
Das ist ein enormer Schritt in Richtung Harmonisierung, Rechtssicherheit und wirtschaftlicher Effizienz.
Übergangsregelungen in Österreich
Solange die neue EU-Verordnung noch nicht in Kraft ist, bleibt in Österreich weiterhin folgendes gültig:
- Für den Einsatz automatisierter Arbeitsmaschinen ist eine nationale Sonderzulassung erforderlich.
- Diese Maschinen dürfen aktuell eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 30 km/h nicht überschreiten.
Diese Übergangsphase zeigt, wie groß der Bedarf an klaren, europaweit einheitlichen Regeln ist – und wie wichtig es ist, den rechtlichen Rahmen aktiv weiterzuentwickeln.
Ausblick: Die Zukunft der Mobilität ist automatisiert
Automatisierte Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge werden in den kommenden Jahren nicht nur technische Innovationen vorantreiben, sondern auch enorme wirtschaftliche Chancen eröffnen.
Österreich verfügt über starke Industrien, hochspezialisierte Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen. Durch moderne Regulatorik und klare Rahmenbedingungen können wir diese Stärke weiter ausbauen.
Die Zukunft der Mobilität ist automatisiert – nutzen wir die Chancen und stärken wir den Wirtschaftsstandort Österreich!


