Trends und Entwicklungen: Autonomes Fahren und Chambers Global Practice Guide

Moderne vernetzte Fahrzeuge sind komplexe Systeme, in denen Steuergeräte, Sensoren, Fahrerassistenzsysteme (ADAS), Over‑the‑Air‑Updates (OTA) und Backend‑Plattformen zusammenwirken. Für die rechtliche Beurteilung bedeutet das, dass sich der Fokus von rein mechanischen Defekten auf softwarebedingte Risiken, Datenqualität, algorithmische Entscheidungen und Cybersecurity‑Bedrohungen verschiebt.
Mit der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI), Software und software-gesteuerten Produkten erweitert sich sowohl der sicherheitsrechtliche als auch der haftungsrechtliche Rahmen von klassischen Hardwaremängeln hin zu Software, Konnektivität, automatisierten Funktionen und autonomem Fahren.
Software, Fahrzeugdaten, Updates und IT‑Sicherheit sind heute zentrale Elemente der Produktsicherheit und der Product Compliance. Sie beeinflussen maßgeblich, wie Gerichte den Begriff des Produkts, den Produktfehler und die „Sicherheit, die ein Benutzer erwarten darf“ im Sinne der NEUEN EU‑Produkthaftungsrichtlinie und des österreichischen Produkthaftungsgesetzes auslegen werden.
Fehlerhafte Algorithmen, unzureichend getestete Software‑Versionen, mangelhafte Sicherheits‑Updates oder Schwachstellen in der Fahrzeug‑IT können ebenso zu einer Haftung führen wie ein klassischer Bremsen‑ oder Airbag‑Defekt. Das gilt insbesondere für automatisiertes Fahren, hochautomatisierte Fahrfunktionen und autonome Fahrzeugsysteme, bei denen das Fahrverhalten wesentlich durch Software gesteuert wird.
Parallel dazu erweitert sich die Reichweite der strengen, verschuldensunabhängigen Produkthaftung auf neue Akteure in der automobilen Wertschöpfungskette. Nicht nur Fahrzeughersteller (OEM) und klassische Zulieferer, sondern zunehmend auch Softwareentwickler, Plattformbetreiber, Cloud‑Provider und Anbieter von KI‑Modulen für Wahrnehmung, Objekterkennung, Spurhaltung, Notbremsassistenz oder Fahrentscheidungen übernehmen sicherheitskritische Funktionen. Sie geraten damit stärker in den Fokus von Produkthaftungsansprüchen, Rückrufaktionen und behördlichen Produktsicherheitsverfahren. Gleiches gilt für Anbieter von vernetzten Mobilitätsdiensten, Flottenbetreiber und Betreiber von Lade‑ und Infrastruktur‑Systemen im Bereich E‑Mobilität.
Für Unternehmen in der Automobil‑ und Mobilitätsbranche bedeutet diese Entwicklung, dass Product‑Liability‑Risiken, Product‑Safety‑Anforderungen und Product‑Compliance‑Fragen nicht mehr isoliert betrachtet werden können. Verträge entlang der Lieferkette – etwa Entwicklungs‑, Software‑Lizenz‑, Liefer‑ und Plattformverträge zwischen OEM, Tier‑1‑Suppliern, Softwarehäusern und Daten‑Dienstleistern – müssen Haftungsregelungen, Freistellungsklauseln, Versicherungslösungen, Update‑Pflichten, Produktbeobachtung und Cybersecurity‑Verantwortlichkeiten präzise regeln. Interne Compliance‑Strukturen und Governance‑Systeme sind so auszurichten, dass sie die Anforderungen des Produkthaftungsrechts, des Produktsicherheitsrechts, der Fahrzeugtypengenehmigung, der Cybersecurity‑Regulierung und der IT‑Sicherheitsstandards (zB ISO 26262, ISO/SAE 21434, ISO 21448) systematisch abbilden.
Zugleich gewinnt das Konzept „Safety by Design“ und „Security by Design“ für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge an Gewicht. Produktentwicklung, Systemarchitektur, Software‑Engineering, Testing und Validierung müssen von Beginn an eng mit der rechtlichen Risikoanalyse verzahnt werden. Dazu gehören dokumentierte Gefährdungs‑ und Risikoanalysen, Test‑ und Freigabekonzepte, Nachverfolgbarkeit von Versionsständen sowie Prozesse für Produktbeobachtung, Incident‑Response, Rückrufe und Over‑the‑Air‑Updates. Nur wenn technische, rechtliche und organisatorische Perspektiven zusammengeführt werden, lassen sich Haftungsrisiken effektiv steuern, regulatorische Anforderungen erfüllen und gleichzeitig das für den Markterfolg automatisierter und vernetzter Mobilität zentrale Vertrauen von Verbrauchern, Behörden und Geschäftspartnern aufbauen.
Hier gibt es mehr dazu:
Product Liability & Safety 2026 - Austria | Global Practice Guides | Chambers and Partners
Andreas EUSTACCHIO hat eine besondere Rechtsexpertise und langjährige Erfahrung im autonomen und vernetzten Fahren. Er berät Hersteller, Zulieferer und Softwareentwickler entlang des gesamten Produktlebenszyklus, einschließlich Markteintritt und kommerzieller Verträge. Ein besonderer Fokus liegt auf Risiken der Digitalisierung, eingebetteter Software, Konnektivität, Cybersicherheit sowie automatisierter Systeme.



